Hausverwaltung

WEG Verwaltung

Die Bestellung des Verwalters erfolgt durch die Wahl der Wohnungseigentümergemeinschaft auf eine bestimmte Zeit. Die Aufgaben sind in §23 - §29 des WEG Wohnungseigentumsgesetzen geregelt. Er ist der Vertreter und Treuhänder der Eigentümergemeinschaft nach innen und nach außen.

Zu seinen Aufgaben gehören die kaufmännische und technische Verwaltung des Wohnungseigentums. Sie umfassen im Wesentlichen:

  • Gemeinschaftliche Gelder verwalten sowie sämtliche Zahlungen und Leistungen zu Bewirken und entgegen zu nehmen, die mit der laufenden Verwaltung des Eigentums zusammenhängen.
  • Willenserklärungen und Zustellungen entgegenzunehmen, soweit sie an die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtet sind.
  • Maßnahmen zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind.
  • Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen, sofern er durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft ermächtigt wird.
  • In dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des Gemeinschaftseigentums erforderliche Maßnahmen treffen.
  • Mindestens einmal im Jahr Eigentümerversammlungen vorbereiten und durchzuführen.
  • Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchführen.
  • Einen Wirtschaftsplan für das jeweilige Kalender- oder Wirtschaftsjahr erstellen.
  • Die Jahresabrechnung zu erstellen.
  • Für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums die erforderlichen Maßnahmen treffen.

Verwalter des Sondereigentums

Ergänzend zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums nach dem WEG, übernehmen wir auch die Verwaltung des Sondereigentums

Verwaltung von Miethäusern

Auch hier sind wir der richtige Ansprechpartner

Vereinfacht ausgedrückt treten wir hier an Stelle des Objekteigentümers und verrichten unsere Arbeit so als wäre es unser Eigentum. Dazu gehört auch die Beschaffung neuer Mieter, natürlich nach vorheriger eingehender Prüfung.

Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung haben wir festegestellt, das die meisten Eigentümer von Wohnanlagen mit der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben, die von einer sachgerechten Verwaltung erwartet wird, überfordert sind.